ADHS ist eine klinische Diagnose und stellt hohe Anforderungen an den Untersucher hinsichtlich der Komplexität der Symptomatik sowie der Differentialdiagnostik.
Wichtigster Bestandteil der Diagnostik ist die Anamneseerhebung: hier werden, neben aktueller Symptomatik und Alltagsbeeinträchtigungen, vor allem auch die biographische Entwicklung (neuropsychologische Entwicklungsaspekte, AD(H)S-Symptomatik in Kindheit und Jugend im familiären und schulischen Kontext, soziale Entwicklung, Ausbildung, beruflicher Werdegang, etc.) sowie psychiatrische und somatische Komorbiditäten erfasst. Daneben verwenden wir standardisierte Selbst- und Fremdbeurteilungsverfahren sowie ein ebenfalls standardisiertes diagnostisches Interview.
Für die ADHS-Diagnostik sind in unserer Praxis zwei Termine vorgesehen:
Um uns in den Sitzungen intensiv und effizient mit Ihrer individuellen Problematik auseinandersetzen zu können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte bringen Sie daher zum ersten Termin folgende Unterlagen mit:
Die Honorarkosten für die Diagnostik belaufen sich auf etwa 450 Euro. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in aktueller Fassung. Eine Honorarvereinbarung mit genauer Kostenaufstellung wird Ihnen vorab zugesandt. Bitte bringen Sie diese unterschrieben zum 1. Termin mit.
Bitte beachten Sie, dass die Honorarkosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Von den Privatversicherungen werden die Behandlungskosten in der Regel übernommen, etwaige Kürzungen sind jedoch vom Patienten selbst zu tragen. Wir empfehlen daher die Kostenübernahme mit Ihrer Kasse vorab zu klären.
Die Behandlung einer ADHS muss stets individuell geplant werden, abhängig vom Schweregrad der Symptomatik, eventuell vorhandenen zusätzlichen psychischen Erkrankungen und natürlich den persönlichen Bedürfnissen des Patienten.
Wesentliche Bausteine sind:
Falls wir bei Ihnen im Rahmen der Diagnostiktermine das Vorliegen einer AD(H)S feststellen und Sie eine Weiterbehandlung in unserer Praxis wünschen, vereinbaren wir gerne mit Ihnen entsprechende Folgetermine.
Wir möchten an dieser Stelle jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass die Kosten für die Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden und vom Patienten selbst zu tragen sind.
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